- Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamants und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
- Königlicher Erlass vom 22. Mai 2014 zur Festlegung von Mindestanforderungen für die Anwendung von Umweltbotschaften an Bauprodukte und für die Registrierung von Umwelt-Produktdeklarationen in der föderalen Datenbank (siehe im Anhang)
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Königlicher Erlass vom 8. Mai 2014 zur Festlegung der Schwellenwerte für Innenraumemissionen aus Bauprodukten für bestimmte Verwendungszwecke (siehe im Anhang)
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Erstellt von: Kristof Claes
Geändert am: So, 21 Aug, 2016 um 8:10 NACHMITTAGS
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