Ein Biozid-Produkt kann nur auf dem Markt erscheinen, wenn seine aktive Substanz über eine Zustimmung verfügt.


Im Hinblick auf die bereits vorhandenen Wirkstoffe sind ebenfalls Verfahren entwickelt für die Änderung oder Ergänzung eines Teilnehmers am Überprüfungsprogramm im gegenseitigen Einvernehmen, über den Entzug als Teilnehmer und auf die Übernahme eines Teilnehmers. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stoff/PT-Kombinationen zum Überprüfungsprogramm hinzuzufügen (unter bestimmten Bedingungen).


Darüber hinaus besteht das Verfahren für die Aufnahme oder Änderung eines Wirkstoffs in Anhang I der BPR.


Im Anhang finden Sie die Begleitdokumente zu den verschiedenen Anwendungstypen, sowie eine Vorlage, damit Sie einen Risikobewertungsbericht für eine aktive Substanz vorbereiten können. Falls nicht anders angegeben, kann dieser in R4BP 3 aufgeladen werden.


[Achtung: Die Weblinke und Formulare in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]