Unternehmen können ECHA auffordern, eine chemische Äquivalenzprüfung auf ihren aktiven Substanz durchzuführen lassen, wenn keine endgültige Entscheidung über die Annahme gemacht worden ist. Für die Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben, die von dem Umfang der durchzuführenden Beurteilung abhängt.

  • Antragsverfahren
  • Begleitdokument (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)


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