Die technische Äquivalenz eines Wirkstoffs wird im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten beurteilt, wenn hinsichtlich der Wirkstoffquelle Änderungen erfolgt sind.
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Antragsverfahren
- Begleitdokument (im Anhang; dieses kann in R4BP 3 aufgeladen werden)
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