Ab dem 1. September 2015 sollte jeder Lieferant eines Wirkstoffs auf einer Liste der zugelassenen Lieferanten von Wirkstoffen angemeldet sein.
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Antragsverfahren
- Formular (im Anhang)
Wenn Sie Korrekturen an der Liste vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Web-Formular von ECHA und den Begleitdokument im Anhang.
Die Vorlage im Anhang (Artikel-95-Umsetzung-und-Durchsetzung) könnte eine Zulassungsinhaber verwenden, um zu beweisen, dass er/sie die Anforderungen von Artikel 95 erfüllt.
[Achtung: Der Weblink und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]