Ab dem 1. September 2015  sollte jeder Lieferant eines Wirkstoffs auf einer Liste der zugelassenen Lieferanten von Wirkstoffen angemeldet sein.


Wenn Sie Korrekturen an der Liste vornehmen möchten, verwenden Sie bitte das Web-Formular von ECHA und den Begleitdokument im Anhang.


Die Vorlage im Anhang (Artikel-95-Umsetzung-und-Durchsetzung) könnte eine Zulassungsinhaber verwenden, um zu beweisen, dass er/sie die Anforderungen von Artikel 95 erfüllt.


[Achtung: Der Weblink und die Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]