Spätestens 48 Stunden bevor Sie ein gefährliches Gemisch auf den belgischen Markt bringen, müssen Sie eine Anmeldung beim Antigiftzentrum machen. Dies gilt ebenso für Produkte, die an private Verbraucher verkauft werden, wie für diejenigen, die für eine gewerbliche Verwendung bestimmt sind. Sie müssen auch eine Gebühr von 200€ entrichten (Abweichungen möglich, siehe der Königlicher Erlass über die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge).


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