Die Liste der Biozid-Wirkstoffe enthält die Stoffe, die gemäß Richtlinie 98/8/EG (Biozidprodukte-Richtlinie) und Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidprodukte-Verordnung) genehmigt wurden. Für jeden Stoff sind eine kurze Zusammenfassung und Links zum Bewertungsbericht und zu weiteren Daten verfügbar. Biozid-Produkte mit diesen Wirkstoffen unterliegen den BPR-Verfahren.

Darüber hinaus enthält die Liste auch die in das Bewertungsprogramm gemäß Anhang II, Abschnitt I der Delegierte Verordnung (EU). 1062/2014 aufgeführten StoffeBiozid-Produkte, die solche Wirkstoffe enthalten folgen den nationalen Übergangsmaßnahmen.