Wählen Sie den entsprechenden nationalen Verfahren auf Basis den Produktart, an die Ihr Biozid gehört (siehe Anhang). Es gibt zwei Kategorien von nationalen Anerkennungen in Belgien für 22 Produktarten.


Hier finden Sie weitere Informationen über die Definition eines Biozid-Produkts und über die Klassifizierung auf der Grundlage der vorgesehenen Zweck.


Manchmal ist es nicht immer klar, unter welchen Vorschriften ein Produkt fällt. Um diese borderliners sind vier separate Leitlinien entwickelt:

  • Leitlinie für die Borderline Biozid - Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch (Quelle: FAAG)
  • Leitlinie für die Borderline Biozid - Veterinärmedizin (Quelle: FAAG)
  • Leitlinie für die Borderline Biozid - Pflanzenschutzmittel (Quelle: Europäische Kommission, DG Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
  • Leitlinie für die Borderline Biozid - Kosmetik (Quelle: Europäische Kommission, DG Umwelt; siehe im Anhang)

[Achtung: Bestimmte Weblinke und Dokumente in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]