• Dokument über die Kennzeichnung von behandelten Waren (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) (siehe Anhang)
  • Webseiten
    1. Behandelte Ware (ECHA)
    2. Treated articles (Europäische Kommission, GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

Wichtig: ÜBERGANGSMAßNAHMEN


Übergangsmaßnahmen behandelte Waren

 

Ab dem 1. September 2013 müssen jene Wirkstoffe, die in zur Behandlung der behandelten Waren verwendeten Biozidprodukten enthalten sind, entweder bereits genehmigt sein oder derzeit für die relevante Produktart bewertet werden.

Für Wirkstoffe, deren Genehmigungsprozess noch nicht begonnen hat, gilt eine Übergangsphase bis zum 1. September 2016. Wurde eine behandelte Ware bereits vor dem 1. September 2013 in den Verkehr gebracht, muss das betreffende Unternehmen bis zu diesem Datum ein vollständiges Antragsdossier zu dem Wirkstoff einreichen, um das Erzeugnis weiter zu vermarkten.

[Achtung: Ein bestimmtes Weblink und das Dokument in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]