Um einen Antrag auf Notifizierung darzustellen, müssen Sie eine Papierakte erstellen und eine Gebühr von 500€ entrichten (consultieren Sie die Übersichtstabelle für abweichende Beträge wie für die Änderung einer Notifikation).
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Antragsverfahren
- Anmeldung beim Antigiftzentrum
- Formulare (siehe Anhang)
Für die in-situ-Erzeugung einer aktiven Substanz auf der Grundlage eines oder mehrerer Vorläufer gilt auch das Notifizierungsverfahren.
Wichtig:
- Informationen über das Verschicken des Dossiers und die administrative Verwaltung
- Bitte beachten Sie die Anforderungen von Artikel 95 der Biozid-Verordnung bezüglich Lieferanten von Wirkstoffen
- Informationen über die Bearbeitungszeit Ihres Dossiers
- Informationen über die Zahlung der Gebühr
- Informationen über den jährlichen Beitrag von Absatzmengen
- Informationen über die Homologationsnummer, welche auf dem Etikett erscheinen sollte
- Informationen über den geschlossenen Kreislauf
[Achtung: Die Weblinks und das Deklarationsformular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]