Um einen Antrag auf Notifizierung darzustellen, müssen Sie eine Papierakte erstellen und eine Gebühr von 500€ entrichten (consultieren Sie die Übersichtstabelle für abweichende Beträge wie für die Änderung einer Notifikation).


Für die in-situ-Erzeugung einer aktiven Substanz auf der Grundlage eines oder mehrerer Vorläufer gilt auch das Notifizierungsverfahren.


Wichtig: 

  • Informationen über das Verschicken des Dossiers und die administrative Verwaltung
  • Bitte beachten Sie die Anforderungen von Artikel 95 der Biozid-Verordnung bezüglich Lieferanten von Wirkstoffen
  • Informationen über die Bearbeitungszeit Ihres Dossiers
  • Informationen über die Zahlung der Gebühr
  • Informationen über den jährlichen Beitrag von Absatzmengen
  • Informationen über die Homologationsnummer, welche auf dem Etikett erscheinen sollte
  • Informationen über den geschlossenen Kreislauf


[Achtung: Die Weblinks und das Deklarationsformular in diesem Abschnitt sind zurzeit noch nicht auf Deutsch verfügbar.]